Welche Untersuchungen beim Hausarzt die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt, hängt vom medizinischen Anlass und von den geltenden Richtlinien ab. Eine Untersuchung bei Beschwerden ist anders zu beurteilen als eine zusätzliche Früherkennung ohne Beschwerden. Eine pauschale Liste „alles inklusive“ kann deshalb irreführend sein.
Was gehört zur hausärztlichen Kassenversorgung?
Die Praxis klärt Beschwerden ab, behandelt Erkrankungen und überweist bei Bedarf. Eine medizinisch notwendige Blutuntersuchung, ein EKG oder Ultraschall kann zur vertragsärztlichen Versorgung gehören; ob sie im Einzelfall nötig ist, entscheidet die ärztliche Beurteilung. Nicht jede gewünschte Zusatzuntersuchung ist automatisch eine Kassenleistung.
Welche Vorsorge ist vorgesehen?
Gesetzlich Versicherte können den allgemeinen Gesundheits-Check-up zwischen 18 und 34 Jahren einmal und ab 35 Jahren alle drei Jahre in Anspruch nehmen. Dazu gehören unter anderem Gespräch, körperliche Untersuchung, Blutdruckmessung, Impfstatus und Beratung. Ab 35 kommen Urin-, Blutzucker- und Cholesterinuntersuchungen hinzu; von 18 bis 34 Jahren erfolgen Labortests bei entsprechendem Risikoprofil. Ab 35 ist einmalig ein Hepatitis-B- und -C-Screening vorgesehen. Männer ab 65 können einmalig ein Ultraschall-Screening auf ein Bauchaortenaneurysma nutzen.
Weitere Früherkennungsangebote, Impfungen und Programme für chronische Erkrankungen haben eigene Voraussetzungen. Besprechen Sie mit der Praxis, was für Ihr Alter und Ihre Situation passt, und fragen Sie vor einer zusätzlichen Selbstzahlerleistung nach Nutzen, möglichen Nachteilen und Kosten.
So klären Sie Ihren Anspruch
Bringen Sie Ihre Gesundheitskarte und Ihren Impfausweis mit und nennen Sie Beschwerden oder bekannte Risiken. Über die Kontaktseite können Sie einen Termin anfragen. Eine Leistungszusage für eine bestimmte Untersuchung lässt sich aus diesem Artikel nicht ableiten.
Quellen und Stand (19.10.2026): G-BA: Gesundheitsuntersuchungen und G-BA: Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie.




